Sri Lanka ist die Heimat des weltweit beliebten Ceylon Tees. Der stark zunehmende Anbau von Ölpalmen war bisher nicht nur für die wunderschöne Umwelt auf diesem Inselstaat ein Problem, sondern auch für den Teeanbau. Nun soll sich das mit einem Verbot durch den Präsidenten des Landes ändern.
Die Maßnahmen von Gotabaya Rajapaksa sind hart. Demnach hat der Import und Anbau von Palmöl mit sofortiger Wirkung ein Ende. Er hat nicht nur den Import und Anbau verboten, sondern ordnete den Anbauern an, jährlich 10% der Palmölplantagen verschwinden zu lassen. Stattdessen werden Anbauer auf den Anbau von Kautschuk oder andere Pflanzen setzen, die umweltfreundlich sind.
Sri Lanka wird frei von Ölpalmenplantagen
Das Ziel der Anordnung ist es, Sri Lanka frei von Ölpalmenplantagen und Palmölkonsum zu machen. Das ist natürlich eine gute Nachricht für Umweltschützer und Teeanbauer. Die Palmölproduktion hatte bisher auf der grünen Insel zu einer weit verbreiteten Entwaldung und Schädigung der Ökosysteme geführt.
Nach Schätzungen der Händler importiert Sri Lanka jedes Jahr rund 200.000 Tonnen Palmöl, hauptsächlich aus Indonesien und Malaysia. Nach der Einführung der Palme in Sri Lanka hatte es sich über 1000 Gebiete des Landes ausgebreitet.
Statt Ölpalmen mehr Kautschuk, Kokosnussöl und Tee
Die Palmölindustrie in Sri Lanka hatte bisher ca. 130 Millionen Euro investiert und das Land verfügt über rund 11.000 Hektar Palmenplantagen – etwas mehr als 1% der Gesamtfläche, die mit Tee, Kautschuk und Kokosnuss bepflanzt ist.
Die neue Ära wird vor allem der Kokosnussöl und der Teeindustrie dienen. Als Goran Tee setzen wir auf den wertvollen Ceylon Tee aus Sri Lanka und es liegt uns am Herzen, unseren Kunden schwarzen Tee und grünen Tee anzubieten, der unter gesundheitlichen Bedingungen hergestellt werden.
Unsere Teewaren von Mevlana Tee werden von einem professionellen Labor in Deutschland regelmäßig auf Schwermetalle, Radioaktivität, Pestizide und Insektizide geprüft. Die Qualitätskontrolle dieses Labors zeigt, dass unsere Teewaren hinsichtlich der in der EU geltenden Kriterien nicht zu beanstanden ist.